Für die Pflegebegutachtung werden in erste Linie einige Dokumente benötigt. Hierzu zählen zum einen der Arztbrief bzw. das Entlassungsschreiben aus dem Krankenhaus, zum anderen aber auch eine Auflistung aller benötigten Medikamente und der medizinischen Hilfsmittel. Sofern ärztliche Diagnose, Berichte zu therapeutischen Maßnahmen und Dokumentationen eines Pflegedienstes vorhanden sind, sollten auch diese zum Begutachtungstermin bereitstehen.

Pflegende Angehörige und der betreuende Pflegedienst sollten zur Begutachtung ebenfalls zugegen sein. Sie sind in der Lage, Pflegeerfahrungen und Hindernisse in der häuslichen Umgebung mitzuteilen und zu erläutern. Pflegebedürftige haben einen gewissen Stolz und geben nicht gerne zu, dass diese auf Hilfe angewiesen sind. Bei der Begutachtung strengen sie sich oft besonders an, um zu zeigen, dass sie eigentlich doch noch ganz fit sind. Trotzdem sollte man die Begutachtungssituation aber realistisch einschätzen. Die Begutachtung sollte dem Alltag entsprechend stattfinden. So wird sichergestellt, dass der Pflegebedürftige auch den richtigen Pflegegrad erhält.