Der Gutachter führt ein gemeinsames Gespräch mit dem Pflegebedürftigen, den Angehörigen und dem Pflegedienst und verschafft sich so mitsamt der Evaluierung aller medizinischen und pflegerischen Informationen einen Überblick zur Selbstständigkeit des Patienten. Ein Fragenkatalog wird anhand des NBA Gutachtenverfahrens abgearbeitet und der Gutachter gibt die Evaluierung an die jeweils zuständige Pflegekasse mit einer Einstufungsempfehlung weiter. Er selbst äußert sich aber gegenüber dem Patienten nicht dazu, da der Pflegegrad ausschließlich von der jeweiligen Versicherung festgelegt wird. Für die Begutachtung an sich sollte man einen Zeitraum von ca. 60 Minuten einplanen.