Bei der für den Pflegebedürftigen zuständigen Pflegekasse wird zuerst ein Pflegegutachten beantragt. Nach Antragseingang wird ein Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), bzw. Sozialmedizinischen Dienst (SMD) oder auch ein Gutachter von MEDICPROOF bei privat Versicherten in Ihrem Haushalt zur Evaluierung erscheinen. Die Begutachtung erfolgt immer gemäß dem NBA Verfahren und der Antragsteller erhält in aller Regel innerhalb von 25 Tagen nach Antragstellung einen Bescheid mit der Anerkennung oder der Ablehnung eines Pflegegrades. Der Gutachter erstellt letzten Endes nur eine Empfehlung, an die die Pflegekassen jedoch nicht gebunden sind. Sie entscheiden abschließend selbst und sind für die Vergabe eines Pflegegrades allein verantwortlich.