Es gibt Leistungen, die nicht oder nur teilweise durch die Pflegekasse übernommen werden, weil diese Leistungen generell privat zu zahlen oder mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, die nicht durch die Pflegekasse vergütet werden. Hierzu zählen zum Beispiel hauswirtschaftliche Einsätze, die über ein bestimmtes Maß hinaus gehen. Betreuungsleistungen wie ein Spaziergang mit dem Patienten werden generell nicht von der Pflegekasse übernommen. Diese Leistungen können privat gebucht werden und bedürfen einer separaten Abrechnung zwischen Patient und Pflegedienst. Wir stellen eine Ihnen dafür monatlich eine transparente Abrechnung der Leistungen zur Verfügung.