Um dem Pflegebedürftigen ein selbstständiges und aktives Leben in seinem gewohnten Umfeld zu ermöglichen, gibt es die Behandlungspflege. Entweder der Patient selbst oder dessen Angehörige vereinbaren je nach individuellem Bedarf des Patienten Leistungen wie Körperpflege, Ankleiden oder hauswirtschaftliche Versorgung. Hierzu schließt der Patient einen Vertrag mit Wunsch-Pflege. Um den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen Rechnung zu tragen, kann der Vertrag jederzeit angeglichen werden. Abhängig vom Pflegegrad des Patienten werden die Leistungen direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet.