Alle Leistungen zur medizinischen Versorgung eines Pflegebedürftigen sind unter den Behandlungspflege zusammengefasst. Hierzu gehören zum Beispiel die Medikamentengabe, Blutzuckermessung, Verabreichung von Insulin oder auch die Wundversorgung. Benötigt ein Patient eine oder mehrere Leistungen der medizinischen Versorgung, fordert der Pflegedienst beim Hausarzt des Patienten eine entsprechende Verordnung an und schickt diese zur Genehmigung an die Krankenversicherung des Patienten, um diese genehmigen zu lassen. Damit ist die medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld des Patienten sichergestellt. Anschließend rechnet der Pflegedienst die Erbrachten Leistungen direkt mit der Krankenversicherung ab. Dem Patienten entstehen keine Kosten, die an den Pflegedienst zu entrichten sind.